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Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Olpe
Montag, Dienstag, Mittwoch:
8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

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Ansprechpartner
Juliane Hahn
Franziskanerstraße 6

Telefon 02761 83-1225
Fax 02761 83-2225
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 9
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Michael Hütte
Franziskanerstraße 6

Telefon 02761 83-1298
Fax 02761 83-2298
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Raum Raum 8
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Straßenreinigungsgebühren

Die Kreisstadt Olpe betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Nach dem Straßenreinigungsgesetz können die Gemeinden eine Straßenreinigungsgebühr erheben. Seit 2007 wird nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Olpe eine Gebühr für Sommer- und Winterdienst erhoben.

Gebührenmaßstab und Berechnungsgrundlage

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die gerundete Grundstücksfläche in Quadratmetern.Wird ein Grundstück durch mehrere Straßen erschlossen, so wird dessen Grundstücksfläche bei der Ermittlung der Maßstabseinheiten entsprechend der Zahl der erschließenden Straßen berücksichtigt. Wenn in Ihrem Bescheid mehrere Zeilen zur Straßenreinigungsgebühr enthalten sind, waren für Ihr Grundstück entsprechend mehrere Angrenzungen zu öffentlichen Straßen zu berücksichtigen.

Aus rechtlichen Gründen ist die Kreisstadt Olpe gehindert, den Anliegern an verkehrsreichen Straßen die Fahrbahnreinigung zu übertragen. In diesen Straßen wird die Fahrbahnreinigung und der Winterdienst (für die Fahrbahn) von der Kreisstadt Olpe durchgeführt, so dass auch beide Gebührenarten anfallen.

Die Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung beträgt jährlich je Quadratmeter Grundstücksfläche:

  • in Reinigungsklasse S1  -  3 Cent
  • in Reinigungsklasse S2  -  3 Cent
  • in Reinigungsklasse S3  -  1 Cent

Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße angehört, ist in Anlage 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgelegt.

Die Benutzungsgebühr für die Winterwartung beträgt jährlich je Quadratmeter Grundstücksfläche:

  • in Reinigungsklasse W1  -  4 Cent
  • in Reinigungsklasse W2  -  3 Cent
  • in Reinigungsklasse W3  -  2 Cent

Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Höhe der Gebühr wurde berechnet unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Aufwands, nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre. Dabei sind bereits 30 % des Aufwands für das Allgemeininteresse angesetzt worden, die aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert werden. 70 % des Aufwands fließen in die Gebührenberechnung ein. Ist der zu berücksichtigende Aufwand höher oder niedriger als die Gebühreneinnahmen, dann werden Fehlbeträge oder Überschüsse nach den gesetzlichen Vorschriften in den Folgejahren berücksichtigt und damit mittelfristig ausgeglichen.

Wer ist Gebührenschuldner?

Gebührenpflichtig ist der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des Grundstücks. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass die Kreisstadt Olpe die Wahl hat, an wen sie ihre Forderung richtet. Bei Eigentümergemeinschaften werden die Gebühren in der Regel dem Eigentümer berechnet, der bisher auch für die Abfallentsorgungsgebühren aufgekommen ist. Die Verrechnung muss untereinander stattfinden. 

Rechtliche Grundlagen