Stadtverwaltung Olpe
Montag, Dienstag, Mittwoch:
8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres.
Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung (siehe unter Haushaltspläne) wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.
Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage der doppelten Buchführung.
Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Kreisstadt Olpe gegenübergestellt werden.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Jahresabschlüssen.