Stadtverwaltung Olpe
Montag, Dienstag, Mittwoch:
8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Die Kreisstadt Olpe betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Nach dem Straßenreinigungsgesetz können die Gemeinden eine Straßenreinigungsgebühr erheben. Seit 2007 wird nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Olpe eine Gebühr für Sommer- und Winterdienst erhoben.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die gerundete Grundstücksfläche in Quadratmetern.Wird ein Grundstück durch mehrere Straßen erschlossen, so wird dessen Grundstücksfläche bei der Ermittlung der Maßstabseinheiten entsprechend der Zahl der erschließenden Straßen berücksichtigt. Wenn in Ihrem Bescheid mehrere Zeilen zur Straßenreinigungsgebühr enthalten sind, waren für Ihr Grundstück entsprechend mehrere Angrenzungen zu öffentlichen Straßen zu berücksichtigen.
Aus rechtlichen Gründen ist die Kreisstadt Olpe gehindert, den Anliegern an verkehrsreichen Straßen die Fahrbahnreinigung zu übertragen. In diesen Straßen wird die Fahrbahnreinigung und der Winterdienst (für die Fahrbahn) von der Kreisstadt Olpe durchgeführt, so dass auch beide Gebührenarten anfallen.
Die Benutzungsgebühr für die Sommerreinigung beträgt jährlich je Quadratmeter Grundstücksfläche:
Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße angehört, ist in Anlage 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgelegt.
Die Benutzungsgebühr für die Winterwartung beträgt jährlich je Quadratmeter Grundstücksfläche: