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Zusatzinformationen

Schullandschaft in Olpe

Die Kreisstadt Olpe verfügt über eine vorbildliche Schullandschaft. Die hier vorhandenen Schulen zeichnen sich sowohl durch moderne, bedarfsgerechte Schulgebäude als auch ein breit gefächertes Bildungs-, Erziehungs- und Unterrichtsangebot sowie attraktive, qualitativ hochwertige sowie umfassende schulische und außerschulische Ganztags- und Betreuungsangebote aus. 

Die bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten ermöglicht die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen sowie ihrer Fähigkeiten, Talente und Fertigkeiten. 


Die Schulen in der Kreisstadt Olpe

Schulanmeldungen



Anmeldetermine für weiterführende Schulen 2023/2024

Bekanntmachung Anmeldeverfahren 2023 (PDF, 253 kB)

Schulentwicklungsplanung der Kreisstadt Olpe

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar 2020 wurde der  Schulentwicklungsplan der Kreisstadt Olpe für die Schuljahre 2019/2020 bis 2024/2025 beschlossen. Diesen können Sie nachstehend herunterladen:

Schulentwicklungsplanung der Kreisstadt Olpe (PDF, 1.7 MB)

Raumanalyse zum Schulentwicklungsplan (PDF, 2.3 MB)

Inklusives Schulangebot in der Kreisstadt Olpe

Das inklusive Schulangebot bedeutet die gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in der allgemeinen Schule. Die Kreisstadt Olpe begrüßt die mit der Inklusion verbundene Absicht zur Herstellung von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Olper Schülerinnen und Schüler ausdrücklich. Dabei setzt die Kreisstadt Olpe als Schulträger alles daran, in den Schulen die notwendigen sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dem Anspruch des inklusiven Schulangebots gerecht zu werden.

Der Bericht

»Inklusives Schulangebot der Kreisstadt Olpe - Analyse und konzeptionelle Ansätze der Kreisstadt Olpe zur weiteren Verwirklichung eines inklusiven Raumangebotes in den städtischen Schulen«

beleuchtet den Stand der Umsetzung der inklusiven Bildung in Olpe aus Sicht des Schulträgers vor dem Beginn des Schuljahres 2014/15.

Dabei wird in erster Linie auf die räumliche, bauliche Situation der Schulgebäude eingegangen. Hinsichtlich der personellen Ausstattung der Schulen, der im Rahmen von Inklusion ebenfalls herausragende Bedeutung zukommt, ist insbesondere das Land NRW als Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer gefragt. Zu beachten ist, dass es sich bei der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetz und der schulischen Inklusion, um einen Wachstumsprozess handelt, der sich an allen Schulen fortlaufend weiterentwickeln muss. Vor diesem Hintergrund erhebt die vorliegende Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit. Vielmehr handelt es sich um eine Arbeitsgrundlage, um den bisher schon begonnenen Inklusionsprozess an den Olper Schule weiter positiv für alle Beteiligten zu gestalten.

Alle Beteiligten im Schulleben sind aufgefordert, an der Fortschreibung dieses Berichts mitzuwirken. Insofern sind die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Olpe für Fragen, Anregungen und konstruktive Kritik dankbar und stehen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.

Schülerfahrverkehr

In der Kreisstadt Olpe erhält jede Schülerin und jeder Schüler, der aus den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein kommt und eine städtische Schule besucht, ein kostenloses Schülerticket. Dieses kann sowohl für die Fahrt zur Schule und zurück wie auch in der Freizeit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (Bus- und Schienenverkehr) der beiden genannten Kreise genutzt werden. 

Die Abfahrts- und Ankunftszeiten der jeweiligen Buslinien können Sie unter www.zws-online.de in Erfahrung bringen.

Ganztagsangebote in den Schulen

Primarbereich:

Verbindliche Betreuung am Vormittag:
Alle Olper Grundschulen bieten eine verlässliche Betreuung am Vormittag an. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Stundenplan alle Kinder bis in die Mittagsstunden betreut werden können, auch wenn der tatsächliche Schulschluss früher ist. Sollen die Kinder an diesem Betreuungsangebot teilnehmen, ist eine Anmeldung unmittelbar bei der Schule erforderlich. Mit der Anmeldung ist auch ein Elternbeitrag verbunden, der bei den Grundschulen Am Hohenstein, Auf dem Gallenberg sowie dem Grundschulverbund Düringer/Dahl bei 25,00 € je Monat liegt. Für Geschwisterkinder wird ein Rabatt von 50 % eingeräumt. Empfänger von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sind von der Beitragspflicht befreit.

Die Franz-Hitze-Schule Rhode führt diese Maßnahme in Trägerschaft ihres Fördervereins durch. Der Elternbeitrag beträgt dort 40,00 €.

Im Rahmen der Vormittagsbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern kein Mittagessen angeboten.

Offene Ganztagsschule im Primarbereich sowie Nachmittagsbetreuung:

Die Grundschulen Gallenberg, am Hohenstein und der Grundschulverbund Düringer/Dahl bieten im Nachmittagsbereich eine offene Ganztagsschule an. Hier wird den Kindern ein Mittagessen angeboten und eine verbindliche Betreuung bis 16.00 Uhr gewährleistet. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Teilnahme durch die Schülerinnen und Schülern an allen Schultagen.

Neben dem monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 75,00 € ist ein Essensgeld in Höhe von 3,75 € zu entrichten.

Auch hier ist hinsichtlich des Elternbeitrages ein Geschwisterrabatt in Höhe von 50 % vorgesehen. Leistungsempfänger von Sozialleistungen (die oben bereits genannt wurden) sind ebenfalls vom Elternbeitrag befreit. Für das Essensgeld besteht für Leistungsempfänger die Möglichkeit einen Teilbetrag aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zu decken.

Die Grundschule Rhode bietet hingegen keinen offenen Ganztag an, dafür aber ein flexibles Betreuungsangebot nach dem sogenannten Landesprogramm „Dreizehn Plus“. Auch hier wird den Kindern ein Mittagessen angeboten, die Teilnahme an den diversen Schultagen ist jedoch flexibel gestaltet. Der Elternbeitrag beträgt hier 70,00 € und ist monatlich an den Förderverein der Schule als Träger der Maßnahme zu entrichten.

Sekundarbereich:
Die Sekundarschule wird als verbindliche Ganztagsschule geführt. Näheres zum Ganztag finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Schulen.

Herkunftssprachlicher Unterricht

Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig aufwachsen. Die Organisation des HSU obliegt dem Schulamt des Kreises Olpe. Weitere Informationen zum HSU finden Sie u.a. auf der Homepage des Kreises Olpe.

Aus der nachfolgenden Übersicht ist ersichtlich, wo aktuell herkunftssprachlicher Unterricht im Gebiet des Kreises Olpe stattfindet.