Stärkungspakt NRW
Im Rahmen des Stärkungspakts NRW stellt das Land den Kommunen in Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen zur Milderung der krisenbedingten Energiepreise, der hohen Inflation sowie der verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Kreisstadt Olpe hat einen Betrag in Höhe von 82.404,- € erhalten.
Die entsprechenden Einzelheiten ergeben sich aus der »Richtlinie zur Gewährung von Leistungen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen« vom 1. Januar 2023 sowie den Begleitinformationen.
Danach können die bewilligten Mittel von den Kommunen selbst verwandt werden und/oder ganz oder teilweise an Dritte, Einrichtungen anderer Träger der sozialen Infrastruktur, weitergegeben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass lediglich Mittel für Maßnahmen abrechnungsfähig sind, die im Jahr 2023 verausgabt werden und spätestens bis zum 30.09.2023 verbindlich verplant sind. Bezogen auf die Kreisstadt Olpe muss es sich weiterhin um Maßnahmen in Olpe handeln. Nicht förderfähig sind investive Ausgaben. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen.
Nach einer Anpassung der Förderrichtlinien Ende März 2023 sind nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch Personalkosten förderfähig. Die Einrichtungen haben daher weiterhin noch die Möglichkeit, sich unter Verwendung der Anlage - Bedarfsabfrage bei der Kreisstadt Olpe um Berücksichtigung bei der Mittelverwendung zu bewerben. Die Mittelverwendung ist im Anschluss mit der Anlage - Verwendungsnachweis Dritte nachzuweisen.