Abfallentsorgung
... unser Abfallservice für Sie in unserer Stadt!
Aktueller Abfallkalender
Der Abfallkalender 2023 steht zum Download bereit:
Abfallkalender 2023 (PDF, 8.6 MB)
Standort Schadstoffmobil (Bringsystem)
Das Schadstoffmobil steht seit Januar 2017 auf dem Parkplatz hinter dem Geschäftshaus Bruchstraße 2 (am Kreisverkehr Bruchstraße / Bahnhofstraße – Parkplatz P11).
Der Parkplatz kann über die Bruchstraße angefahren und über die Bahnhofstraße verlassen werden.
Die Termine sind demAbfallkalender 2023 (PDF, 8.6 MB)
zu entnehmen.Online Abfallportal
In unserem Online Abfallportal finden Sie alle relevanten Infos und Termine zum Thema Müll. Dort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit Sperrgut anzumelden.
Abfallnews - wichtige Infos
Fortsetzung der Kontrollen der Biotonnen – ab sofort keine Leerung mehr bei vorhanden StörstoffenSeit längerer Zeit werden im Kreisgebiet Olpe Kontrollen der Bioabfallgefäße durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche „fehlbefüllte“ Gefäße festgestellt. Die betroffenen Behälter wurden bei der ersten Kontrolle nur mit einem „gelben“ Anhänger versehen, entleert wurden die Tonnen dennoch. Das ändert sich bei den folgenden regelmäßigen Kontrollen. Sollten dann Störstoffe, wie Plastik in den Behältern aufgefunden werden, bleiben die Behälter stehen und werden nicht gekippt! Es wurde bereits mehrmals über die Problematik des Bioplastiks in der Presse und anderen Medien hingewiesen. Alle im Kreisgebiet Olpe in Haushalten anfallenden Bioabfälle werden nach der Erfassung in denBioabfallgefäßen zum Biomüllkompostwerk der Olper Entsorgungszentrum GmbH & Co. KG, Alte Scheune, transportiert. Dort erfolgt die Kompostierung der Abfälle in einem hocheffizienten Rotteverfahren. Leider gibt es bereits schon bei der Anlieferung in dem Kompostwerk Probleme. Der Bioabfall wird über ein Transportband befördert und dabei von Mitarbeitenden manuell von Störstoffen befreit. Auch die vermeintlichen „Bio-Folien-Müllbeutel“, nach Norm EN 13432, welche biologisch abbaubar sind, gehören zu diesen Störstoffen, da diese ca. 12 Wochen und mehr brauchen, bis sie verrottet sind. Die Rottezeit im Kompostwerk Olpe liegt jedoch bedeutend unter diesen 12 Wochen und die verbleibenden Anteile können in den normalen Behandlungszeiten eben nicht vollständig abgebaut werden. Im ansonsten fertigen Kompost verbleiben sie damit als störende Verunreinigung erkennbar. Die Stadt Olpe weist deshalb nochmals darauf hin, kein Plastik in die Biotonne zu werfen und auch KEINE Bioplastiksäcke zu verwenden, sondern den Bioabfall bei Bedarf in Papiertüten oder Zeitungspapier zu wickeln oder den Bioabfall lose in die Tonne zu werfen. Weitere Hinweise zur richtigen Sortierung und Ansprechpartner:innen bei der Stadt Olpe entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Bioabfall_Flyer_ZAKO (PDF, 2.6 MB)
Antrag auf Eigenkompostierung (einschließlich Flyer "Richtig kompostieren") (PDF, 290 kB)
Abfallentsorgungshinweise
Sortierhinweise zur Hausabfallentsorgung
Zur Entsorgung und sachgerechter Sortierung werden Behälter aufgestellt, in denen Papier, Bioabfall, Restabfall und Verpackungsmaterialien aus Kunststoff und Metall voneinander getrennt werden, und zwar:
Braune Biotonne
Das kommt in die Biotonne:
- Lebensmittelreste (auch gekochte und verdorbene),
- Kaffeefilter und Teebeutel,
- Kartoffelschalen und Fruchtschalen (zum Beispiel von Nüssen. Apfelsinen, Orangen),
- Obst- und Gemüsereste,
- Knochen, Fischgräten, Fleischreste,
- Eier und Eierschalen, Milcherzeugnisse (zum Beispiel Käse, Joghurt und Quark),
- Blumen ohne Umtopf, Blumenerde, Sägespäne,
- Grün- und Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt,
- Küchentücher aus Papier,
- Mist von Kleintieren etc.
Verwenden Sie zum Verpacken der Bioabfälle Papiertüten oder Zeitungspapier.
Infobroschüre und wichtige Hinweise:
Störstoffe im Bioabfall (PDF, 1.3 MB)
Graue Restmülltonne
Abfälle, die zurzeit keiner Wiederverwertung zugeführt werden können, gehören in die graue Restabfalltonne, z.B.:
- Windeln,
- Hygieneartikel,
- Asche,
- Zigarettenfilter,
- Porzellan, Keramik,
- Staubsaugerbeutel,
- Blumentöpfe aus Plastik etc.,
- verschmutztes Papier, Pergamentpapier, Fotopapier, Durchschlagpapier,
- gebrauchte Tapeten, Fensterglas,
- Kabelreste, Stoffreste etc.
Grüne Papiermülltonne
In die Papiertonne gehören Papierabfälle, sofern diese nicht zu stark verschmutzt sind, z.B.:
- Zeitungen,
- Zeitschriften,
- Kartonagen,
- Pappe sowie
- Verkaufsverpackungen aus Papier mit dem grünen Punkt.
Gelber Wertstoffsack / Gelbe Tonne
In den gelben Sack / die gelbe Tonne gehören Verkaufsverpackungen - möglichst sauber und ohne Inhaltsreste - aus folgenden Materialien:
- Metalle ( zum Beispiel Konserven-, Getränkedosen, Flaschenverschlüsse, Aluschalen, -deckel und -folien),
- Verbundstoffe (zum Beispiel Getränke-, Milchkartons, Vakuumverpackungen),
- Kunststoffe (zum Beispiel Folien, Flaschen, Becher)
Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" aus Papier gehören in die grüne Tonne.
Verkaufsverpackungen aus Glas und Einwegflaschen gehören in die Altglascontainer.
Bei Rückfragen, Anregungen und Reklamationen bei der Abfuhr der Gelben Tonne / der Gelben Wertstoffsäcke ist ausschließlich die Firma
Fax: 02761 923500
olpe@remondis.de
http://www.remondis.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
unter der kostenfreien Hotline 0800-1223255 zuständig.
Sortierhinweise für sperrige Abfälle
Alle Abfuhren sind auf dem Onlineportal abfuhrtermine.info oder alternativ per Anforderungskarte anzumelden.
Anforderungskarten erhalten Sie am Infocenter oder im Bürgerbüro.
Die Anmeldung muss spätestens 4 Arbeitstage vor dem Abfuhrtermin erfolgen.
Bei den sperrigen Abfällen wird unterschieden in:
Altholz
Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten und insgesamt zu mindestens 50 Gewichtsprozent aus Holz bestehen. Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 4 Kubikmeter.
Im Rahmen der Altholzabfuhr werden beispielsweise entsorgt:
- Stühle,
- Tische,
- Schränke,
- Holzrahmen
Schadstoffhaltiges Altholz (A IV - Holz), wie beispielsweise imprägnierte Gartenmöbel, Hölzer aus dem Gartenbau wie beispielsweise Zäune, wird nicht abgeholt. Dieses Altholz wird kostenlos am Wertstoffhof der Firma Remondis, Raiffeisenstraße 39 in 57462 Olpe montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr angenommen. Die Gesamtmenge darf 4 Kubikmeter nicht überschreiten.
Restsperrgutabfuhr
Im Zuge der Restsperrgutabfuhr werden nur Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeholt, die wegen ihres Umfanges nicht in die grauen Restabfallbehälter eingefüllt werden können. Die einzelnen Restsperrgutstücke dürfen ein Gesamtgewicht von 75 Kilogramm und eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten. Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 4 Kubikmeter.
Im Rahmen der Restsperrgutabfuhr werden beispielsweise entsorgt:
- Matratzen,
- Teppiche,
- Polstermöbel,
- Wäschekörbe.
Nicht entsorgt werden hingegen:
- Altholz,
- Grün- und Strauchschnitt,
- Kleinteile in Säcke oder Kartons verpackt,
- Abfälle aus Gebäudeerweiterungen, -umbauten, -renovierungen, -abrissen (Baustellenabfälle und Bauschutt) und aus Haushaltsauflösungen,
- Elektroaltgeräte
Elektroaltgeräte
Elektroaltgeräte werden gemeinsam mit der Metallschrottabfuhr eingesammelt.
Zur Abfuhr von Elektroaltgeräten gehören alle in privaten Haushalten anfallenden größeren Elektrogeräte beispielsweise:
- Kühl- oder Gefriergeräte,
- Fernseher,
- Computer,
- Drucker,
- Waschmaschinen,
- Elektroherde.
Metallschrott
Zur Metallschrottabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Metallteile, die eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten.
Im Rahmen der Metallschrottabfuhr werden beispielsweise entsorgt:
- Fahrräder,
- Badewannen,
- Bleche.
Schadstoffe
Schadstoffe werden mit dem Schadstoffmobil separat zweimal im Jahr abgeholt, dazu gehören beispielsweise:
- Altlacke,
- Altfarben,
- Lösungsmittel,
- Säuren und Laugen,
- Altmedikamente,
- Altbatterien,
- Laborchemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel.
Die Anmeldung kannüber das Onlinepotal abfuhrtermine.info oder über eine spezielle Anforderungskarte bei der Kreisstadt Olpe erfolgen. Diese ist spätestens 4 Tage vor dem Abholtermin im Rathaus einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Schadstoffe ausschließlich persönlich an die Mitarbeiter des Schadstoffmobils übergeben werden dürfen.
Zudem ist es möglich, die Schadstoffe am Schadstoffmobil anzuliefern. Alle zwei Monate steht das Schadstoffmobil in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr auf dem Parkplatz hinter dem Geschäftshaus Bruchstraße 2 (Kreisel Bruchstraße / Bahnhofstraße - P11). Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich. Die Termine sind auf dem
Abfallkalender 2023 (PDF, 8.6 MB)
mit einem grauen S (Bringsystem) und einem rotem S (Abholung) gekennzeichnet.
Abfallentsorgungsgebühren
Abfallentsorgungsgebühren
Ab dem Jahr 2016 wird die Abfallgebühr nach dem vor Ort vorgehaltenen Behältervolumen berechnet. Beim Restabfall ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person / Einwohnergleichwert je Woche festgelegt (beispielhafte Berechnung: 4 Personen x 5 Liter Mindestabfallvolumen x 4 Wochen = 80 Liter => 80-Liter-Behälter). Beim Bioabfall muss für jedes Grundstück mindestens ein 80-Liter-Behälter vorgehalten werden (Ausnahme: Eigenkompostierer, Informationen und Antrag sind hier hinterlegt).
Volumengebühr ab 2023
- 1,50 Euro je Liter bereitgestelltes Restabfallvolumen (2022: 1,40 Euro je Liter)
- 0,50 Euro je Liter bereitgestelltes Bioabfallvolumen (2022: 0,50 Euro je Liter)
- bei Bedarf 3,00 Euro je 90 Liter Restabfallsack oder 2,00 Euro je 90 Liter Bioabfallsack (erhältlich im Bürgerbüro)
Damit ergeben sich ab 2023 folgende jährliche Gebührensätze für Restabfallbehälter, bei einer vierwöchentlichen Abfuhr:
a) je 80-Liter-Behälter* / Jahr 120,00 Euro,
b) je 120-Liter-Behälter / Jahr 180,00 Euro,
c) je 240-Liter-Behälter / Jahr 360,00 Euro,
d) je 1.100-Liter-Behälter / Jahr 1.650,00 Euro.
Die jährlichen Gebührensätze für Bioabfallbehälter stellen sich wie folgt dar:
a) je 80-Liter-Behälter* / Jahr 40,00 Euro,
b) je 120-Liter-Behälter / Jahr 60,00 Euro,
c) je 240-Liter-Behälter / Jahr 120,00 Euro.
* Bei Grundstücken, die von einer Person bewohnt werden, beträgt die Jahresgebühr für den 80-Liter Restabfallbehälter 60,- Euro und für den 80-Liter-Bioabfallbehälter 20,- Euro.
* Bei Grundstücken, die von zwei Personen bewohnt werden, beträgt die Jahresgebühr für den 80-Liter-Restabfallbehälter 90,- Euro und für den 80-Liter-Bioabfallbehälter 30,- Euro.
Ermäßigungen/Zuschüsse
Für jedes im Haushalt lebende Kind wird von der Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres automatisch ein Gebührennachlass in Höhe von 50,00 Euro / Jahr gewährt. Sie brauchen für diese Ermäßigung nichts zu veranlassen.
Für an Inkontinenz erkrankte Personen wird ein Zuschuss von 50,00 Euro / Jahr gewährt. Dieser Zuschuss erfordert eine Antragstellung bei der Kreisstadt Olpe (Amt für Bildung, Soziales und Sport).
Antrag für den Sozialbonus bei der Abfallentsorgung (PDF, 46 kB)
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Abfallsortierungshinweise zur Entsorgung von Hausabfällen