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Schmutzwassergebühren

Abwassergebühren, die als Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhoben werden,  sind für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und für Grundstücke, die über Grundstücksentwässerungsanlagen verfügen, zu entrichten.


Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser.
Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen bezogene Frischwassermenge.

Gebühren

Sie betragen je Kubikmeter Schmutzwasser bei

einem Vollanschluss

in 2010: 2,66 Euro

in 2011: 2,65 Euro

in 2012: 2,65 Euro

in 2013: 2,61 Euro

in 2014: 2,67 Euro

in 2015: 2,74 Euro

in 2016: 2,75 Euro

in 2017: 2,73 Euro

in 2018: 2,70 Euro

in 2019: 2,59 Euro

in 2020: 2,58 Euro

in 2021: 2,58 Euro

in 2022: 2,48 Euro

in 2023: 2,77 Euro

einer Entsorgung über Grundstücksentwässerungsanlage

in 2010: 1,09 Euro

in 2011: 0,92 Euro

in 2012: 0,98 Euro

in 2013: 1,06 Euro

in 2014: 1,03 Euro

in 2015: 1,02 Euro

in 2016: 1,03 Euro

in 2017: 1,05 Euro

in 2018: 0,99 Euro

in 2019: 1,06 Euro

in 2020: 0,72 Euro

in 2021: 0,72 Euro

in 2022: 1,23 Euro

in 2023: 1,28 Euro

Rechtliche Grundlagen