Schmutzwassergebühren
Abwassergebühren, die als Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhoben werden, sind für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und für Grundstücke, die über Grundstücksentwässerungsanlagen verfügen, zu entrichten.
Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser.
Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen bezogene Frischwassermenge.
Gebühren
Sie betragen je Kubikmeter Schmutzwasser bei
einem Vollanschluss
in 2010: 2,66 Euro
in 2011: 2,65 Euro
in 2012: 2,65 Euro
in 2013: 2,61 Euro
in 2014: 2,67 Euro
in 2015: 2,74 Euro
in 2016: 2,75 Euro
in 2017: 2,73 Euro
in 2018: 2,70 Euro
in 2019: 2,59 Euro
in 2020: 2,58 Euro
in 2021: 2,58 Euro
in 2022: 2,48 Euro
in 2023: 2,77 Euro
einer Entsorgung über Grundstücksentwässerungsanlage
in 2010: 1,09 Euro
in 2011: 0,92 Euro
in 2012: 0,98 Euro
in 2013: 1,06 Euro
in 2014: 1,03 Euro
in 2015: 1,02 Euro
in 2016: 1,03 Euro
in 2017: 1,05 Euro
in 2018: 0,99 Euro
in 2019: 1,06 Euro
in 2020: 0,72 Euro
in 2021: 0,72 Euro
in 2022: 1,23 Euro
in 2023: 1,28 Euro
Rechtliche Grundlagen
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Gebühren und Kostenersatz (PDF, 214 kB, 20.3)