Direkt zu:
Ti_PlanungBauaufsicht
Sprache 

Zusatzinformationen

Windenergie

Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen der Kreisstadt Olpe hat am 25.02.2016 den Planaufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie gefasst. Städtebauliches Ziel der Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung.

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2002 sind zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt.

Eine der Zonen liegt in der Nähe von Rehringhausen auf landwirtschaftlicher Fläche. Hier sind bereits drei Windkraftanlagen vorhanden. Eine andere Zone liegt in der Nähe von Neuenkleusheim ebenfalls auf landwirtschaftlicher Fläche. Auch hier sind bereits drei Windkraftanlagen vorhanden.

Der Ausbau der Windenergienutzung ist ein Ziel der Bundesregierung und der Landesregierung. Neben dem Austausch von alten und kleinen Anlagen durch moderne und leistungsstärkere Anlagen sollen auch neue geeignete Standorte gesucht und genutzt werden.

Wegen der heute vorliegenden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ist es wichtig, den Flächennutzungsplan der Kreisstadt Olpe an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, um Rechtssicherheit und eine Steuerung der Windenergieanlagen zu erlangen.

Um einen Einstieg in das Thema „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie” zu bieten, hat das von der Kreisstadt Olpe beauftragte Planungs- und Beratungsbüro „WWK Weil Winterkamp Knopp - Partnerschaft für Umweltplanung” einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Planungsanlass/-ablauf (PDF, 1.1 MB)

Stadtflächendeckende Gesamtkonzept (PDF, 1.1 MB)

Optische Wirkung (PDF, 1.9 MB)