11.08.2020
Beginn des Schuljahres 2020/2021
Am Mittwoch, dem 12.08.2020, beginnt das Schuljahr 2020/2021. Hierzu möchten wir einige wichtige Hinweise geben.
- An den Grundschulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt, soweit sich die Schülerinnen und Schüler an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- An allen weiterführenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen.
- Für Ganztags- und Betreuungsangebote gelten die Regelungen zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung entsprechend. Für den Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule ist zu beachten, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe nicht erforderlich ist.
- Die vorgenannten Regelungen gelten zunächst bis zum 31.08.2020.
- Alle Personen sollen ihre persönliche Mund-Nase-Bedeckung an der Schule mit sich führen, wie dies auch in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist. Geeignet sind hierfür die üblichen Mund-Nase-Bedeckungen (sog. Alltagsmasken).
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern in dieser besonderen Zeit einen guten und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr.