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16.04.2020

Informationen zum Corona-Virus - Geltende Regelungen ab dem 20.04.2020

Frau Bundeskanzlerin Merkel sowie die Regierungschefs der Länder haben für die Zeit ab dem 20.04.2020 folgende Maßnahmen beschlossen:

Die bisher geltenden Regelungen bleiben mit folgenden Anpassungen bis zum Ablauf des 03. Mai 2020 bestehen:

  • Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm wieder öffnen. Gleiches gilt unabhängig von der Fläche für KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
  • Bei Dienstleistungsbetrieben, bei welchen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 04. Mai 2020 wieder aufzunehmen.
  • Die Durchführung von Großveranstaltungen ist bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt.
  • Hinsichtlich der Wiederaufnahme eines ggf. möglichen Schulbetriebes werden von hier weitere Informationen erfolgen, sobald diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorliegen.