Informationen zum Musikschulunterricht in der kommenden Woche
Bis einschließlich Montag, 26. April gelten geänderte Bestimmungen
Nach den aktuellen Regelungen kann Präsenzunterricht weiterhin ausschließlich nur für Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter UND VORSCHULKINDER erteilt werden.
Demnach können die Angebote "Musikgarten" und "Musikalische Früherziehung" ab Mai in geänderter Form anlaufen - falls die Zahlen nicht steigen.
NACH Absprache mit der Lehrkraft besteht selbstverständlich nach wie vor die Möglichkeit, als Ausnahme auch instrumentalen Distanzunterricht zu vereinbaren!
Ab Dienstag, 27. April, gelten neue Bestimmungen. An dieser Stelle wird zeitnah darüber informiert.