Traditionelle Osterfeuer dürfen nicht stattfinden
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) hat per Erlass mitgeteilt, dass auch im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie öffentliche Osterfeuer als sog. Brauchtumsfeuer untersagt sind. Gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 (CoronaSchVO) sind ohnehin Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Aufgrund dessen können – so das MULNV NRW – öffentliche Osterfeuer als sog. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition nicht stattfinden.