Wahlhelfer gesucht!
Am Sonntag, 13. September 2020, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olpe wählen an diesem Tag die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister, den Stadtrat und den Integrationsrat. Als kreisangehörige Stadt werden darüber hinaus auch die Landrätin bzw. der Landrat und der Kreistag neu gewählt.
Sollte am 13. September 2020 eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeister und der Landrätin bzw. des Landrats nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, dann findet am 27. September 2020 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern bzw. Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Für die Bildung der 27 Wahlvorstände werden, neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Olper Stadtverwaltung, insgesamt rund 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!
Die Gesundheit aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Die Kreisstadt Olpe wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.
Die Aufgaben des Wahlvorstandes
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.
Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden. Die Stadtverwaltung sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal mitzuarbeiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG), die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht gemäß § 8 Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (beispielsweise gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).
Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.
Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)
Erfrischungsgeld - als kleines Dankeschön
Für Ihr Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie pro Einsatztag von der Kreisstadt Olpe ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 40 Euro.
Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?
Der bequemste Weg für Sie ist die Online-Anmeldung. In einem Online-Service werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geleitet:
Online-Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Ihre uns mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnortnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Falls Sie die Online-Anmeldung nicht nutzen möchten, können Sie sich auch telefonisch unter den Rufnummern 02761/83-1215 oder per E-Mail an wahlen@olpe.de beim Wahlamt der Kreisstadt Olpe melden.