Direkt zu:
Verwaltung Titel
Sprache 

28.04.2020

Wochenmarkt/Bauernmarkt

Die Stadt Olpe weist darauf hin, dass auf den Märkten Standbetreiber und Kunden verpflichtet sind, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. An Personen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung darf nicht verkauft werden (vorbehaltlich der zugelassenen Ausnahmen gem. Coronaschutzverordnung). Es ist weiterhin darauf zu achten, dass das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter unbedingt eingehalten wird.

Auch in Corona-Zeiten sind die wöchentlich stattfindenden Wochen- und Bauernmärkte ein Besuchermagnet. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die Wochenmarktbesucher i. d. R. vorbildlich an die Verhaltensregeln zum Schutz vor dem Coronavirus halten.