Abfallentsorgungsgebühren
Abfallentsorgungsgebühren
Ab dem Jahr 2016 wird die Abfallgebühr nach dem vor Ort vorgehaltenen Behältervolumen berechnet. Beim Restabfall ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person / Einwohnergleichwert je Woche festgelegt (beispielhafte Berechnung: 4 Personen x 5 Liter Mindestabfallvolumen x 4 Wochen = 80 Liter => 80-Liter-Behälter). Beim Bioabfall muss für jedes Grundstück mindestens ein 80-Liter-Behälter vorgehalten werden (Ausnahme: Eigenkompostierer, Informationen und Antrag sind hier hinterlegt).
Volumengebühr ab 2023
- 1,50 Euro je Liter bereitgestelltes Restabfallvolumen (2022: 1,40 Euro je Liter)
- 0,50 Euro je Liter bereitgestelltes Bioabfallvolumen (2022: 0,50 Euro je Liter)
- bei Bedarf 3,00 Euro je 90 Liter Restabfallsack oder 2,00 Euro je 90 Liter Bioabfallsack (erhältlich im Bürgerbüro)
Damit ergeben sich ab 2023 folgende jährliche Gebührensätze für Restabfallbehälter, bei einer vierwöchentlichen Abfuhr:
a) je 80-Liter-Behälter* / Jahr 120,00 Euro,
b) je 120-Liter-Behälter / Jahr 180,00 Euro,
c) je 240-Liter-Behälter / Jahr 360,00 Euro,
d) je 1.100-Liter-Behälter / Jahr 1.650,00 Euro.
Die jährlichen Gebührensätze für Bioabfallbehälter stellen sich wie folgt dar:
a) je 80-Liter-Behälter* / Jahr 40,00 Euro,
b) je 120-Liter-Behälter / Jahr 60,00 Euro,
c) je 240-Liter-Behälter / Jahr 120,00 Euro.
* Bei Grundstücken, die von einer Person bewohnt werden, beträgt die Jahresgebühr für den 80-Liter Restabfallbehälter 60,- Euro und für den 80-Liter-Bioabfallbehälter 20,- Euro.
* Bei Grundstücken, die von zwei Personen bewohnt werden, beträgt die Jahresgebühr für den 80-Liter-Restabfallbehälter 90,- Euro und für den 80-Liter-Bioabfallbehälter 30,- Euro.
Ermäßigungen/Zuschüsse
Für jedes im Haushalt lebende Kind wird von der Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres automatisch ein Gebührennachlass in Höhe von 50,00 Euro / Jahr gewährt. Sie brauchen für diese Ermäßigung nichts zu veranlassen.
Für an Inkontinenz erkrankte Personen wird ein Zuschuss von 50,00 Euro / Jahr gewährt. Dieser Zuschuss erfordert eine Antragstellung bei der Kreisstadt Olpe (Amt für Bildung, Soziales und Sport).
Antrag für den Sozialbonus bei der Abfallentsorgung (PDF, 46 kB)