Grundlage für die Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag.
Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu verstehen.
Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag. Im Rahmen des Steuermessbetragsverfahrens wird vom Finanzamt über die sachliche und persönliche Steuerpflicht und die Steuerfreiheit eines Gewerbebetriebes sowie die Höhe des Gewerbeertrages entschieden. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde setzt unter Anwendung des von der Gemeindevertretung beschlossenen Gewerbesteuerhebesatzes die Gewerbesteuer fest und erteilt dem Steuerpflichtigen für den jeweiligen Erhebungszeitraum den Gewerbesteuerbescheid.
Seit dem Jahr 2019 beträgt der Hebesatz 418 %.
Hebesätze
in 2011 403 %
in 2012 411 %
in 2013 411 %
in 2014 412 %
in 2015 415 %
in 2016 417 %
in 2017 417 %
in 2018 417 %
in 2019 418 %
in 2020 418 %
in 2021 418 %
Rechtliche Grundlagen
Haushaltsplan der Kreisstadt Olpe 2020 (PDF, 9,1 MB)