Baulasten / Baulastenverzeichnis
Baulasten / Baulastenverzeichnis
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Durch eine Erklärung kann ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu seinem Grundstück ein Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen (§ 83 BauO NRW). Das Baulastenverzeichnis für das Gebiet der Kreisstadt Olpe wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.