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Haushaltswirtschaft

Grundlage der Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Olpe ist die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Diese wird jedes Jahr von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Olpe beschlossen.

Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt. Zudem hat die Kreisstadt Olpe ab dem Haushaltsjahr 2010 jährlich zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes

Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres.

Die in § 6 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung (siehe unter Haushaltspläne) wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage der doppelten Buchführung.

Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Kreisstadt Olpe gegenübergestellt werden.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Jahresabschlüssen.

Erstellung des Gesamtabschlusses

Neben dem Jahresabschluss hat die Kreisstadt Olpe jährlich einen Gesamtabschluss aufzustellen. Im Rahmen der Vollkonsolidierung sind hier alle verselbständigten Aufgabenbereiche (ausgelagerte Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften und Zweckverbände) so in den Gesamtabschluss einzubeziehen, als sei nur ein großes Unternehmen (ein Konzern) vorhanden. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang einschließlich einer Gesamtkapitalflussrechnung sowie dem Gesamtlagebericht. Bestandteil des Gesamtabschlusses ist zudem der Beteiligungsbericht.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Gesamtabschlüssen der Jahre 2010 bis 2018.

Aufgrund der größenabhängigen Befreiungsmöglichkeit zur Pflicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses wurden die Gesamtabschlüsse nur für die Jahre 2010 bis 2018 erstellt. Ab 2019 sind die Beteiligungsverhältnisse dem Beteiligungsbericht zu entnehmen:

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Beteiligungsberichten.