Finanzen und Steuern
Neben dem bedeutsamen Bereich der Steuern und Abgaben stehen hier die Planung und die unterjährige Überwachung der finanziellen Mittel sowie die Jahresabschlusserstellung der Kreisstadt Olpe und ihrer Beteiligungen im Vordergrund.
Nähere Informationen zu den Themen finden Sie unten.
Haushaltswirtschaft
Haushaltswirtschaft
Grundlage der Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Olpe ist die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Diese wird jedes Jahr von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Olpe beschlossen.
Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt. Zudem hat die Kreisstadt Olpe ab dem Haushaltsjahr 2010 jährlich zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes
Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres.
Die in § 6 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung (siehe unter Haushaltspläne) wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.
Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage der doppelten Buchführung.
Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Kreisstadt Olpe gegenübergestellt werden.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Jahresabschlüssen.
Erstellung des Gesamtabschlusses
Neben dem Jahresabschluss hat die Kreisstadt Olpe jährlich einen Gesamtabschluss aufzustellen. Im Rahmen der Vollkonsolidierung sind hier alle verselbständigten Aufgabenbereiche (ausgelagerte Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften und Zweckverbände) so in den Gesamtabschluss einzubeziehen, als sei nur ein großes Unternehmen (ein Konzern) vorhanden. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang einschließlich einer Gesamtkapitalflussrechnung sowie dem Gesamtlagebericht. Bestandteil des Gesamtabschlusses ist zudem der Beteiligungsbericht.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Gesamtabschlüssen der Jahre 2010 bis 2018.
Aufgrund der größenabhängigen Befreiungsmöglichkeit zur Pflicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses wurden die Gesamtabschlüsse nur für die Jahre 2010 bis 2018 erstellt. Ab 2019 sind die Beteiligungsverhältnisse dem Beteiligungsbericht zu entnehmen:
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Beteiligungsberichten.
Steuern und Gebühren
Steuern und Gebühren
Steuern
Hier finden Sie die Steuersätze der Kreisstadt Olpe auf einen Blick
Gebühren
Hier finden Sie die Grundbesitzabgaben der Kreisstadt Olpe auf einen Blick
Zahlungsverkehr / Finanzbuchhaltung
Zahlungsverkehr / Finanzbuchhaltung
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) können Sie auf einfachem Weg Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kreisstadt Olpe begleichen. Die Abbuchung erfolgt zu der auf Ihrem Bescheid angegebenen Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (PDF, 544 kB)
Mahnung
Sind Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen und haben eine Mahnung bekommen? Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mahnung haben, kontaktieren Sie uns:
Um zukünftig Mahnungen zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen.
Vollstreckung
Für die Aufgaben der Vollstreckung wurde gemeinsam mit der Stadt Attendorn und dem Kreis Olpe eine gemeinsame Vollstreckungsstelle eingerichtet. Der Sitz ist im Kreishaus Olpe.
Wenn die Forderung bis zur Fälligkeit nicht gezahlt wurde, erfolgt zunächst eine schriftliche Mahnung mit Mahngebühren durch die Kreisstadt Olpe. Sofern weiterhin keine Zahlung geleistet wird, beginnen kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Gehalts- oder Kontenpfändungen) durch die Zentrale Vollstreckungsstelle des Kreises Olpe. Bei Zahlungsschwierigkeiten setzen Sie sich rechtzeitig mit der Zentralen Vollstreckungsstelle in Verbindung.
Bareinzahlungen
Wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung in bar begleichen möchten, haben Sie die Möglichkeit dies bei uns in Zimmer 202 auf der 2. Etage des Rathauses zu tun.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Barzahlungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro entgegennehmen können.
Haushalt 2021
Rede von Bürgermeister Peter Weber zum Haushaltsplanentwurf 2021 (PDF, 438 kB)
Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a), wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen bekannt gemacht.
Haushaltsplan der Kreisstadt Olpe 2021 (PDF, 21.4 MB)
Haushaltsplanentwurf der Kreisstadt Olpe 2021 (PDF, 5 MB)
Präsentation des Haushaltsplanentwurfs 2021 (PDF, 928 kB)
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können innerhalb des Zeitraumes vom 19.11.2020 bis 11.12.2020 einschließlich von Einwohnern oder Abgabepflichtigen bei der Kreisstadt Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, erhoben werden. Über die Einwendungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung.
Haushalt 2022
Rede von Bürgermeister Peter Weber zum Haushaltsplanentwurf 2022 (PDF, 438 kB)
Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen bekannt gemacht.
Präsentation des Haushaltsplanentwurfs 2022 (PDF, 1.5 MB)
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können innerhalb des Zeitraumes vom 05.11.2021 bis 09.12.2021 einschließlich von Einwohnern oder Abgabepflichtigen bei der Kreisstadt Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, erhoben werden. Über die Einwendungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung.
Haushaltsplan der Kreisstadt Olpe 2022 (PDF, 10.7 MB)
Haushaltsplan der Kreisstadt Olpe 2022 (interaktive Fassung)
Haushalt 2023
Rede von Bürgermeister Peter Weber zum Haushaltsplanentwurf 2023 (PDF, 461 kB)
Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April 2022 (Nummer 13 und 14 treten am 1. Januar 2023 in Kraft), wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Olpe für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen bekannt gemacht.
Präsentation des Haushaltsplanentwurfs 2023 (PDF, 1.6 MB)
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können innerhalb des Zeitraumes vom 17.11.2022 bis 09.12.2022 einschließlich von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen bei der Kreisstadt Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, erhoben werden. Über die Einwendungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung.
Haushaltsplanentwurf der Kreisstadt Olpe 2023 (PDF, 5 MB)
Haushaltsplan der Kreisstadt Olpe 2023 (PDF, 10.8 MB)